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   BGH, 22.01.1954 - I ZR 200/52   

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BGH, 22.01.1954 - I ZR 200/52 (https://dejure.org/1954,2039)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1954 - I ZR 200/52 (https://dejure.org/1954,2039)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1954 - I ZR 200/52 (https://dejure.org/1954,2039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1954, 274
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 17/88

    Benner; Veräußerung eines aus dem bürgerlichen Namen eines Gesellschafters

    Gegenstände und Rechte als Erwerb des - nach Veräußerung der Produktionsmittel jedenfalls noch verbliebenen - Vertriebsbereichs im großen und ganzen darstellte (vgl. BGH, LM § 1 UWG Nr. 18 = GRUR 1954, 274 (275) - Goldwell; BGH, NJW 1972, 2123 = LM § 23 HGB Nr. 2 = GRUR 1973, 363 (365) - Baader).
  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71

    Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes

    Es kann daher nicht als rechtsirrig angesehen werden, wenn das Berufungsgericht die Produktionseinstellung (vgl. bereits RGZ 170, 265, 274 - Roßhaarstoffe) sowie die Aufgabe der angemieteten Fabrikationsstätte und der (teilweise zur Sicherung an Dritte übereigneten) Einrichtungen als unschädlich angesehen hat (vgl. RG MuW 27/28, 522 = GRUR 28, 657 - Webers Feigenkaffee; RG MuW 31, 430, 431 - Kriesel), da als wesentlicher Unternehmensbestand noch der Firmenname, die Warenzeichen, Rezepte sowie die Kunden- und Lieferantenbeziehungen und damit der im Betrieb verkörperte good will vorhanden waren (vgl. BGH GRUR 54, 274, 275 - Goldwell) und über eine endgültige Betriebseinstellung noch nicht entschieden war.
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Das Berufungsgericht ist nicht etwa nur dem - ohnehin nicht ausnahmslos geltenden - Grundsatz gefolgt, daß bei kombinierten Wort-Bildzeichen die Wortbestandteile zumeist die überwiegende Kennzeichnungskraft entfalten (vgl. dazu BGH GRUR 1954, 274 - Goldwell; 1955, 583 - Sunpearl; 1956, 186 - Dreipunkt; 1959, 131 - Vorrasur/Nachrasur; 1959, 361 - Elektrotechnik).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs pflegen bei kombinierten Wort-Bildzeichen erfahrungsgemäß die Wortbestandteile kennzeichnungskräftiger als die Bildbestandteile zu sein (BGH GRUR 1954, 274 - Goldwell; 1955, 579, 583 - Sunpearl; 1959, 130, 131 - Vorrasur/Nachrasur).
  • BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55

    Rechtsmittel

    Es genügt für die Annahme einer objektiv unlauteren Wettbewerbshandlung in subjektiver Hinsicht, daß der Täter in Kenntnis aller für die Sittenwidrigkeit wesentlichen Umstände handelt oder daß er zumindest mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGHZ 8, 387, 393 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer; GRUR 1954, 274 - Goldwell; 1955, 411 - "Zahl 55"; 1956, 284 - Rheinmetall-Borsig II; 1957, 219 - Bierbezug; a.A. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl., Allg. Anm. 86, 90 S. 52 f, 54, die eine solche Kenntnis der Tatumstände für den Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG nicht für erforderlich halten).
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